Aktuelle Informationen

zum Schulalltag am MDG während der anhaltenden Corona-Situation

Stand: 18.01.2022

Liebe Schulgemeinschaft,

auch im Schuljahres 2021/22 gilt in den Schulen und so auch bei uns am MDG ein gesonderter Hygieneplan zum Umgang mit der andauernden Corona Pandemiesituation. Die Anforderungen an die Schulgemeinschaft sind dabei enorm. Wir möchten daher versuchen den jeweils aktuellsten Stand umgesetzter Maßnahmen in unsere wöchentlichen Schulmemos (per E-Mail) sichtbar zu machen, um es der Schulgemeinschaft zu ermöglichen gesund und sicher durch diese Zeit und ans MDG zu kommen. Leider müssen wir aus Gründen des Infektionsschutzes zu unserem sonstigen Verständnis für Gemeinschaft einen Sicherheitsabstand einnehmen.

Auf Grund der Vorgaben der Behörden müssen in der Schule nach wie vor ganz bestimmte Regeln eingehalten werden, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit aller an Schule Beteiligten beizutragen. Der Hygieneplan des MDG folgt dabei dem an allen staatlichen Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg geltenden Hygieneplan und gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde für Schule und Berufsbildung in Abstimmung mit den Maßgaben der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die Vorgaben an die allgemeine Entwicklung anpasst.

Für uns als Schulgemeinschaft bedeutet dies im Schulalltag: Wer sich im Schulgebäude aufhält, muss eine medizinische Maske tragen. Das dies eine Anstrengung für alle Beteiligten bedeutet ist dabei unstrittig. Aber die ansteckenden Virusvarianten bleiben eine Gefahr, gegen die Masken gut helfen. Um unseren Schülerinnen und Schülern entgegenzukommen, brauchen sie künftig beim Essen, in der Schulkantine, auf dem Schulhof, beim Sport, auf dem Außengelände der Schule und bei Klassenfahrten außerhalb von Gebäuden keine Maske mehr zu tragen. Normale OP-Masken (das sind die blau-grünen) reichen aus, FFP2- oder KN95-Masken sind keine Pflicht. Während des Unterrichts, sowie außerhalb des Unterrichts im Gebäude gilt weiterhin die Maskenpflicht!

Beachten Sie bitte die entsprechenden Aktualisierungen durch das Schulememo zum 18.01.2022!  Beachten Sie bitte außerdem die Vorgaben der Behörde zum Umgang mit Krankheit- bzw. Erkältungssymptomen.

Für unsere Schülerinnen und Schüler gibt es außerdem hier eine Kurzversion des Hygieneplans zum ausdrucken und einkleben in den eigenen Lernplaner.


Corona-Testverpflichtungen:

Seit Montag, dem 18.01.2022 müssen sich alle SchülerInnen in der Präsenz dreimal wöchentlich selbst testen. Die Testmöglichkeit findet immer zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde am Montag/Mittwoch/Freitag statt. Die Testung ist (gemäß der behördlichen Vorgaben) verpflichtend für alle Präsenzteilnehmer unabhängig vom Impfstatus. 

Für die SchülerInnen (und Lehrkräfte) gilt weiter Folgendes:

Schülerinnen und Schüler, die Präsenzangebote an der Schule wahrnehmen, dies schließt die von der Schule für verpflichtend erklärte Anwesenheit wie der bei Klausuren ein, werden nur zugelassen, wenn sie

  • zuvor am selben Tage unter Aufsicht der Schule einen Selbsttest mit negativem Ergebnis durchgeführt haben,
  • einen Antigen-Schnelltest gemäß § 10 d HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO bei einem zugelassenen Testzentrum durchführen und ein negatives Ergebnis bestätigt bekommen haben, dass nicht älter als 48 Stunden ist oder
  • einen PCR Test vorlegen, der § 10 d HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO entspricht und nicht älter ist als 48 Stunden.
  • Verweigern Schülerinnen und Schüler eine Selbsttestung, werden sie zu schulischen Präsenzangeboten nicht zugelassen und müssen das Schulgelände verlassen.

Gemäß Muster-Corona-Hygieneplan für alle Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg 24. überarbeitete Fassung, gültig ab 17. Januar 2022

 

Bei einem positiven Schnelltestergebnis gilt Meldepflicht. (Stand 08.07.21). Die Regelung zur Kontaktnachverfolgung/Quarantäne entnehmen sie bitte dieser Handreichung.

Entsprechend begleiten die KollegInnen die Tests bei den SchülerInnen jeweils vor Unterrichtsbeginn.


Hier finden Sie Informationen zu der Testmöglichkeit, sowie ein ein Video zur Durchführung des Tests:

https://www.hamburg.de/coronatest-erklaervideo/

Handreichung zur Durchführung von Corona-Schnelltests

Selbsttestung- Erklärung für Eltern


Es erfolgt zeitnah eine fortlaufende Aktualisierung aller Maßnahmen, nach Umsetzung der aktuellen, behördlichen Vorgaben durch die Behörde für Schule und Berufsbildung. Sobald diese Informationen zur Verfügung stehen, informieren wir die Schulgemeinschaft auch per E-Mail über die anstehenden Maßnahmen während des Schulbetriebs für das Schuljahr 2021/22.

Das MDG arbeitet mit Schuljahresbeginn 2021/22 im Präsenzunterricht, je nach Notwendigkeit der Pandemieentwicklung muss dann nach Absprache mit der Behörde im Wechselunterricht mit einem Präsenz- sowie ggf. einem Fernlernkonzept reagiert werden, eine Notbetreuung vor Ort für die Jahrgänge, die ggf. nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wird dann nach Anmeldung wieder gewährleistet sein. Maßnahmen zur Durchführung von Prüfungsleistungen entnehmen Sie bitte der E-Mail-Korrespondenz der Schulleitung. Derzeit erteilen wir Unterricht nach Plan in ganzen Lerngruppen. Es gilt das Prinzip der Kohorten.


Mit Bitte um besondere Beachtung: Für alle Schülerinnen und Schüler gilt zudem eine permanente medizinische Maskenpflicht (MNB) auch innerhalb des Unterrichts in den Räumlichkeiten des MDG! Dies sind standardmäßig die sogenannten OP-Masken, es können aber auch CPA, KN95- sowie FFP 2-Masken sein. Dies gilt auch bei bereits erfolgtem umfänglichen Impfschutz!

Wir bitten darum, in der Schule immer eine zweite Maske als Ersatz dabei zu haben. Vielen Dank!


Zum besseren Verständnis dieser Regelungen möchten wir Ihnen und euch hier den entsprechenden Raumplan, geltend ab 06.08.2020 (Anpassungen erfolgen ggf. aktuell nach pandemiebedingten Planänderungen und werden durch die Klassenleitungen kommuniziert),

Mit der letzten Aktualisierung tritt außerdem eine neue Regelung zum Essen und Trinken in den Pausen unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften in Kraft. Diese Regelungen finden sich auch im Hygieneplan wieder. Für unsere Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass  nur in den eigenen Pausenarealen, gegessen und getrunken werden darf.

Das neue Oberstufengebäude auf dem Schulgelände ist größtenteils fertiggestellt. Hierdurch wird die Raumsituation im Hauptgebäude bereits entlastet., Durch diese Maßnahmen haben sich auch die Fahrradstellplätze für unsere Schüler und Schülerinnen verändert. Änderungen finden sich im Raumplan und der an die Schulgemeinschaft versandten Schul-Memo.

Alle Klassenstufen (5-12) werden mit dem Schulstart im Schuljahr 2021/22 innerhalb ihrer Kohorte, also ihres Jahrganges unterrichtet. Gemäß diesen Vorgaben können  jahrgangsübergreifende Kurse nur mit speziellen Auflagen umgesetzt werden. Das MDG folgt damit den behördlichen Anordnungen. Weitere Informationen zu den Stundentafeln erhalten die Schülerinnen und Schüler mit Schuljahresbeginn.