Präambel
Die Schulkonferenz des Marion Dönhoff Gymnasiums hat auf der Grundlage des Leitbildes der Schule die
folgende Hausordnung beschlossen. Die Hausordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten sowie für alle
anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände befinden.
Das Zusammenleben in der Schule erfordert, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen. Dies setzt
gegenseitige Achtung und Anerkennung voraus. In dieser Hausordnung sind die wichtigsten Grundsätze
niedergelegt, die dazu beitragen sollen, dass jede und jeder Einzelne verantwortungsbewusst handelt und
als respektiertes Mitglied der Schulgemeinschaft verstanden wird. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang
mit den Materialien, Sachen, Ressourcen der Schule und dem Eigentum anderer.

Regelungen
1. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke erlaubt. Für
Schulfremde ist immer die Anmeldung im Sekretariat oder beim Hausmeister notwendig. Das Befahren des
Schulgeländes (einschließlich der Sportanlage) ist grundsätzlich verboten. Fahrzeuge müssen auf den dafür
vorgesehenen Plätzen abgestellt bzw. angeschlossen werden. Nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Schule dürfen die Parkplätze auf dem Schulgelände betreten und benutzen.
2. Schülerinnen und Schüler der Beobachtungs- und Mittelstufe dürfen zu ihrer eigenen Sicherheit das
Schulgelände während der Schulzeit (Stunden, Pausen) nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. In
den Mittagspausen des Ganztagsbetriebs dürfen die Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Schule
essen und am Schulangebot teilnehmen, mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern (Sorgeberechtigten) das
Schulgelände verlassen.
3. Alle Handlungen, die andere gefährden, sind zu unterlassen. Hierzu gehören z.B. das Ballspielen und
Herumtoben im Schulgebäude sowie das Klettern auf die Dächer und das Werfen von Schneebällen.
Sorgsamer Umgang mit dem Schuleigentum ist für alle verpflichtend. Wer einen Schaden verursacht, haftet
dafür. Schäden werden umgehend dem Hausmeister gemeldet. Die Verantwortung für Verletzungen und
Schäden muss der Verursacher bzw. die Verursacherin tragen.
4. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Das Mitbringen und der
Genuss von Alkohol und anderen Drogen sind nicht erlaubt. Das Rauchen ist auf dem gesamten
Schulgelände verboten.
5. Krankmeldungen der Schülerinnen und Schüler müssen morgens bis 8 Uhr vorliegen. Bitten um
Entschuldigungen für minderjährige kranke Schülerinnen und Schüler werden von den Sorgeberechtigten
unverzüglich auf WebUntis eingetragen. Volljährige Schülerinnen und Schüler formulieren diese Bitten
selbst. Die zuständige Lehrkraft prüft und gewährt ggf. die Entschuldigung.
6. Digitale Endgeräte (wie z.B. Smartphones, Tablets, Laptops oder MP3-Player) dürfen von
Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6 nur genutzt werden, wenn es eine Lehrkraft
gestattet. Die leise Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten ohne die Anfertigung von Bild- und
Tonaufnahmen ist Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 7 gestattet. Lehrkräfte können im
Einzelfall diese Regelungen zur Nutzung mobiler digitaler Endgeräte außer Kraft setzen.
7. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen (nach der 2. 4, und 6. Stunde)
grundsätzlich die Unterrichtsräume (inklusive Vorräume und Umkleidekabinen) sowie das Klassenhaus.
Es gelten folgende Ausnahmen für diese Pausen:
a. Allen Schülerinnen und Schülern ist der Besuch der Lernmittelbücherei zu den Öffnungszeiten gestattet.
b. Die Vorräume der Klassenräume dürfen als Durchgang für die Toiletten genutzt werden.
8. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dafür verantwortlich, dass die Schulräume und das
Schulgelände im sauberen Zustand bleiben. Sie sind verantwortlich dafür, dass keine Energieressourcen
verschwendet werden und dass der Müll nach Möglichkeit getrennt wird. Das Reinigungspersonal wird von
den Schülerinnen und Schülern bei der Reinigung des Schulgebäudes mit folgenden Arbeiten nach der
letzten Stunde eines Schultages gemäß Reinigungsplan unterstützt:
a. Die Stühle werden hochgestellt.
b. Der Raum wird gefegt.
c. Das Whiteboard wird gewischt.
d. Die Fenster werden geschlossen.
e. Die Heizung wird auf Stufe 2 gedreht.
f. Das Licht wird ausgeschaltet.
9. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Unterrichtsraum erscheinen, sind die
Klassensprecherinnen und Klassensprecher verpflichtet, dies im Sekretariat zu melden.
10. Plakate, Flyer und Handzettel dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt bzw. verteilt
werden.
11. Bei Feueralarm (wiederkehrendes akustisches Signal) wird das Schulgebäude zügig, aber ohne Hast
verlassen. Der Fluchtplan ist bzw. die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen.
12. Fundsachen sollen umgehend beim Hausmeister abgegeben werden. Sie werden lediglich sechs
Monate in der Schule gelagert.
Schlussbestimmungen
In jeder neuen 5. Klasse stellen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer diese Hausordnung vor. Bei
Bedarf (z.B. bei inhaltlichen Veränderungen dieser Hausordnung, beim Wechsel der Klassenlehrerinnen und
Klassenlehrer oder veränderter Klassenzusammensetzung) wird von den Lehrkräften an diese Hausordnung
erinnert. Die Nutzerordnungen für die Computernetze und die Bibliothek (s. Anlagen) sind Bestandteile
dieser Hausordnung.
Gesetzliche Vorschriften, behördliche Regelungen und besondere Anordnungen der Schule haben
selbstverständlich auch dann Gültigkeit, wenn sie Regelungen dieser Hausordnung widersprechen.
Verstöße gegen diese Hausordnung haben pädagogische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen nach
§49 des Hamburgischen Schulgesetztes (HmbSG) zur Folge.

vom 26.5.2015
Fassung vom 13.2.2024

Hier finden Sie die Hausordnung außerdem als PDF zum herunterladen: Hausordnung Download